.

GMG  
.

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems, Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz - GMG) sieht Streichung des §27a des Sozialgesetzbuches V, Massnahmen der Künstlichen Befruchtung, vor.

 

Generell wird ein Eigenanteil von 50% an den Behandlungs- und Medikamentenkosten von den Patienten ab dem 01.01.2004 gefordert.

Die Kostenübernahme der Krankenkassen von 50% beschränkt sich auf 3 Inseminationen im stimulierten Zyklus und 3 IVF- oder ICSI-Zyklen. Danach wird eine Behandlung als "ohne Aussicht auf Erfolg" eingestuft und es besteht kein weiterer Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Resultiert ein Behandlungszyklus in einer Schwangerschaft mit nachfolgender Geburt, besteht erneuter Anspruch auf Leistung durch die Krankenkasse.

Die bereits früher bestehende Altersbegrenzung der Patienten wird bei der Frau auf 25 - 40 Jahre und beim Mann auf 25 - 50 Jahre festgesetzt.

In nicht stimulierten Zyklen werden 8 Inseminationen von der Krankenkasse zu 50% übernommen.

Vor Behandlung wird ein Behandlungsplan mit allen Kosten, getrennt für Mann und Frau, von Ihrem Reproduktionsmedizinischen Zentrum erstellt, der bei der Krankenkasse einzureichen ist. Ihre Behandlung kann erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse beginnen.

Durch die neue Arzneimittelpreisverordnung für Apotheker wurden bisher teure Arzneimittel deutlich billiger. Normalerweise beträgt die Zuzahlung der Patienten, gestaffelt nach Arzneimittelpreis, bis maximal 10,- €.
Da allerdings die Medikamente für Ihre Kinderwunschbehandlung von Ihnen zu 50% selbst getragen werden müssen, entfällt der Zuzahlungsbetrag in der Apotheke. Das Rezept wird mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Vermutlich zahlen Sie Ihren 50%igen Eigenanteil der Medikamentenkosten für die Kinderwunschbehandlung direkt an Ihren Apotheker.

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung in der Fassung vom 14-08-90, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 12 vom 30-11-90, geändert 26-02-2002

Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 27, 5. Juli 2002 A-1924

zuletzt geändert am 01-12-03, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004, S. 910, in Kraft getreten am 22-01-04, darin enthalten: Muster-Behandlungsplan

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems

(Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz - GMG)

Stand 10-06-03, Seite 11: "§ 27a wird aufgehoben"

 

Weitere Informationen gibt es im Forum "Diskussion über Kosten" bei http://www.klein-putz.de.

 

Vorlage für ein Schreiben an die Gesundheitsministerin (von klein-putz)

 

An die

Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung

Frau Ulla Schmidt

Postfach 500

53105 Bonn

 

Streichung der Künstlichen Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

in Deutschland ist ein Sechstel aller Paare ungewollt kinderlos. Die Spermienzahl hat sich in den letzten 50 Jahren nahezu halbiert und Experten sagen eine weitere dramatische Steigerung männlicher Fertilitätsstörungen voraus. Immer mehr Paare wenden sich daher zur Behandlung an die deutschen IVF-Zentren. Bei mehr als der Hälfte dieser Paare kann der Kinderwunsch erfüllt werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist es für uns als betroffenes Paar nicht nachvollziehbar, dass der Koalitionsausschuss von SPD und Bündnis90/Die Grünen am 8.5.2003 beschloss, die Künstliche Befruchtung ersatzlos aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen.

 

Allenthalben wird hierzulande die Gefahr der Vergreisung unserer Gesellschaft angemahnt. Ist es da nicht grotesk, dass denjenigen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein eigenes Kind, dieser Weg künftig verwehrt sein soll? Sie steuern damit mitten in die Zweiklassenmedizin: Kinderwunschbehandlung nur für Privatpatienten und Besserverdienende. Ist das Ihr Verständnis von sozialdemokratischer Politik?

 

Wir fordern Sie hiermit nachdrücklich auf, die geplante Streichung von § 27a SGB V zurückzunehmen.

 

Wer möchte, kann darüber hinaus für eine Ausweitung der gesetzlichen Bestimmungen plädieren und folgenden Absatz hinzufügen: [Anstelle einer Streichung von § 27a SGB V sollte vielmehr der Ausschluss der Heterologen Behandlung und der Behandlung Unverheirateter aus dem Gesetz entfernt werden.]

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hier die wichtigsten Kommunikationskanäle:
MinisterIN:

E-Mail: ursula.schmidt@bundestag.de

Homepage: http://www.ulla-schmidt.de/.net/html/-1/welcome.html

E-Mail: info@bmg.bund.de

Fax-Nr: 0180 - 51 51 511

Homepage: http://www.bmgs.bund.de/

Telefon: 0800-15 15 15 - 9 (Fragen zur Krankenversicherung: Nulltarif)

 

.
.. . . . .
Copyright © 2002 MK                               optimiert für IE 8.0 und Netscape 9.0 / 1280 x 1024 pixel