|
Vorlage
für ein Schreiben an die Gesundheitsministerin (von klein-putz)
An
die
Bundesministerin
für Gesundheit und soziale Sicherung
Frau
Ulla Schmidt
Postfach
500
53105
Bonn
Streichung
der Künstlichen Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog
Sehr
geehrte Frau Ministerin,
in
Deutschland ist ein Sechstel aller Paare ungewollt kinderlos. Die
Spermienzahl hat sich in den letzten 50 Jahren nahezu halbiert und
Experten sagen eine weitere dramatische Steigerung männlicher
Fertilitätsstörungen voraus. Immer mehr Paare wenden sich daher zur
Behandlung an die deutschen IVF-Zentren. Bei mehr als der Hälfte
dieser Paare kann der Kinderwunsch erfüllt werden.
Vor
diesem Hintergrund ist es für uns als betroffenes Paar nicht
nachvollziehbar, dass der Koalitionsausschuss von SPD und Bündnis90/Die
Grünen am 8.5.2003 beschloss, die Künstliche Befruchtung ersatzlos
aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zu
streichen.
Allenthalben
wird hierzulande die Gefahr der Vergreisung unserer Gesellschaft
angemahnt. Ist es da nicht grotesk, dass denjenigen, die sich nichts
sehnlicher wünschen als ein eigenes Kind, dieser Weg künftig
verwehrt sein soll? Sie steuern damit mitten in die
Zweiklassenmedizin: Kinderwunschbehandlung nur für Privatpatienten
und Besserverdienende. Ist das Ihr Verständnis von
sozialdemokratischer Politik?
Wir
fordern Sie hiermit nachdrücklich auf, die geplante Streichung von §
27a SGB V zurückzunehmen.
Wer
möchte, kann darüber hinaus für eine Ausweitung der gesetzlichen
Bestimmungen plädieren und folgenden Absatz hinzufügen: [Anstelle
einer Streichung von § 27a SGB V sollte vielmehr der Ausschluss der
Heterologen Behandlung und der Behandlung Unverheirateter aus dem
Gesetz entfernt werden.]
Mit
freundlichen Grüßen
Hier
die wichtigsten Kommunikationskanäle:
MinisterIN:
E-Mail: ursula.schmidt@bundestag.de
Homepage: http://www.ulla-schmidt.de/.net/html/-1/welcome.html
E-Mail: info@bmg.bund.de
Fax-Nr: 0180 - 51 51 511
Homepage: http://www.bmgs.bund.de/
Telefon: 0800-15 15 15 - 9 (Fragen zur Krankenversicherung: Nulltarif)
|